DIN 18065

DIN 18065 – Alles, was Sie über den Treppenbau wissen müssen

DIN 18065: Die Norm für den Treppenbau

Was ist die DIN 18065?

Die DIN 18065 ist die deutsche Norm, die die Planung und den Bau von Treppen regelt. Sie stellt sicher, dass Treppen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich sicher, funktional und komfortabel genutzt werden können. Die Vorschriften umfassen wichtige Aspekte wie Steigungsverhältnisse, Geländerhöhen, Stufenmaße und vieles mehr. Egal, ob Sie eine Treppe planen oder renovieren möchten – die DIN 18065 bildet die Grundlage für alle Anforderungen an Treppen in Deutschland. Allerdings können zusätzliche baurechtliche Vorgaben je nach Bundesland durch die jeweilige Landesbauordnung abweichen. Es wird daher empfohlen, die spezifischen Anforderungen bei den örtlichen Baubehörden anzufragen.


Die Bedeutung der DIN 18065 im Treppenbau

Treppen gehören zu den zentralen Bauelementen eines jeden Gebäudes. Sie verbinden verschiedene Ebenen und ermöglichen einen sicheren und bequemen Zugang. Mit der DIN 18065 wird nicht nur die Funktionalität, sondern auch die Sicherheit gewährleistet. Besonders bei öffentlichen Gebäuden oder Fluchtwegen spielen die Vorschriften eine entscheidende Rolle. Die Norm sorgt dafür, dass Treppen benutzerfreundlich gestaltet werden, indem Ergonomie und Ästhetik berücksichtigt werden. In öffentlichen Gebäuden ist beispielsweise ein zweiter Handlauf auf 60 bis 70 cm empfohlen, um auch Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen eine sichere Nutzung zu ermöglichen.


Ziel der DIN 18065

Das Hauptziel der DIN 18065 ist es, einheitliche Standards für den Treppenbau zu schaffen, die Bauherren, Architekten und Handwerker gleichermaßen unterstützen. Die Norm gewährleistet, dass Treppen nicht nur den baulichen Anforderungen entsprechen, sondern auch den Bedürfnissen der Nutzer gerecht werden. Insbesondere werden Sicherheitsaspekte hervorgehoben, um Unfälle zu minimieren und Komfort zu maximieren. Die Norm definiert zudem genaue Messregeln, beispielsweise zur Berechnung der Treppensteigung nach der Schrittmaßregel (2s + a = 590-650 mm), um ein angenehmes Gehverhalten zu ermöglichen.


Unsere Unterstützung für Sie

Bei Fragen zur Umsetzung der DIN 18065 oder allgemeinen Anliegen rund um den Treppenbau können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unser Team steht Ihnen per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Wir garantieren eine schnelle Rückmeldung und beantworten Ihre Anfragen kompetent und lösungsorientiert. Ihre Zufriedenheit und die optimale Umsetzung Ihrer Projekte stehen für uns an erster Stelle.


Anwendung der DIN 18065 in der Praxis

Die Anwendung der DIN 18065 reicht von der Planung neuer Treppen bis zur Überprüfung bestehender Anlagen. Architekten und Bauingenieure nutzen die Norm als Leitfaden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Beim Bau eines Mehrfamilienhauses wird die Treppenbreite gemäß den Anforderungen der Gebäudeklasse 2 gewählt, um genügend Platz für Bewohner und Gäste zu gewährleisten. Auch im privaten Bereich, etwa bei der Renovierung von Altbauten, dient die DIN 18065 als Orientierungshilfe. Nach 18 Steigungen ist beispielsweise ein Podest erforderlich, um eine komfortable Nutzung zu gewährleisten.


Begriffe nach DIN 18065

Die DIN 18065 definiert eine Vielzahl von Begriffen für Treppenanlagen.

Grundbegriffe der Treppenkonstruktion

Begriff Definition
Treppe

Ein fest mit dem Bauwerk verbundenes Bauteil zum stufenweisen Überwinden von Höhenunterschieden zwischen mindestens zwei Ebenen.

Geschosstreppe Eine Treppe, die zwei Geschosse miteinander verbindet.
Notwendige Treppe Eine Treppe, die gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. als Bestandteil eines Rettungswegs.
Nicht notwendige Treppe Eine zusätzliche Treppe, die auch hauptsächlich genutzt werden kann.

Treppenlaufbreite:

Mindestbreite von 100 cm für notwendige Treppen in allgemeinen Gebäuden, 80 cm in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen.

Treppenlauf Eine ununterbrochene Abfolge von mindestens drei Treppenstufen.
Treppenpodest Ein Absatz am Anfang oder Ende eines Treppenlaufs, ggf. auch Teil der Geschossdecke.
Zwischenpodest Ein Treppenabsatz zwischen zwei Treppenläufen.

Treppengeländerhöhe:

Mindestens 90 cm bei Absturzhöhen bis 12 m, mindestens 110 cm bei Absturzhöhen darüber.


Bauteile von Treppen

Bauteil Definition
Treppenstufe Ein Element der Treppe, bestehend aus Steigung und Auftritt.
Antrittsstufe Die erste, unterste Stufe eines Treppenlaufs.
Austrittsstufe Die oberste Stufe eines Treppenlaufs.
Trittstufe Die waagerechte Stufenfläche.
Setzstufe Das senkrechte Stufenteil zwischen den Trittstufen.
Treppenauge Der freie Raum, der von Treppenläufen und Podesten umschlossen wird.
Treppengeländer (Umwehrung) Ein Sicherungselement gegen Absturz an Treppenläufen und Podesten.

Messregeln nach DIN 18065

Neben den Maßvorgaben enthält die Norm präzise Messregeln, die definieren, wie und wo Messungen erfolgen müssen. Die lichte Treppendurchgangshöhe muss mindestens 200 cm betragen, um ausreichende Kopffreiheit zu gewährleisten. Toleranzen sind zulässig: Abweichungen von maximal ±5 mm gegenüber dem Nennmaß bei Steigung und Auftritt, ±15 mm bei der Antrittsstufe in Wohngebäuden.

Tab. 1: Messregeln nach DIN 18065

Bauteil Messung / Definition
Treppensteigung (s) Lotrechte Messung von der Vorderkante der Trittfläche einer Stufe zur Vorderkante der nächsten Stufe.
Treppenauftritt (a) Waagerechte Messung von der Vorderkante einer Stufe bis zur Projektion der Vorderkante der folgenden Stufe.
Unterschneidung (u) Waagerechtes Maß, um das die Vorderkante einer Stufe über die darunterliegende Stufe ragt.
Lichte Treppendurchgangshöhe Abstand zwischen einer gedachten Ebene durch die Stufenvorderkanten und der Unterseite darüberliegender Bauteile.
Treppenlaufbreite Grundrissmaß der gesamten Konstruktionsbreite.
Nutzbare Treppenlaufbreite Lichtes Maß zwischen begrenzenden Bauteilen und/oder Handläufen.

Hauptmaße in Gebäuden und Wohngebäuden

Die DIN 18065 unterscheidet zwischen:

  1. "Gebäuden im Allgemeinen" (1)
  2. "Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen" (2)

 

Grenzmaße für Treppenbreite, Steigung und Auftritt

Treppenart Laufbreite [cm] mind. Steigung s [mm] min.–max. Auftritt a [mm] min.–max.
Gebäude allgemein (1) 100 140 – 190 260 – 370
Wohngebäude (2) 80 140 – 200 230 – 370

 

Steigungsverhältnis nach Schrittmaßregel

2s+a=Schrittmaß(590650 mm)2s + a = \text{Schrittmaß} \quad (590 – 650 \text{ mm})


Treppengeländerhöhen nach DIN 18065

Absturzhöhe [m] Treppengeländerhöhe [cm] mind. (Gebäude allgemein) Treppengeländerhöhe [cm] mind. (Wohngebäude)
≤ 12 90 90
> 12 110 110

Treppenhandläufe nach DIN 18065

Handläufe sind erforderlich, um eine sichere Nutzung der Treppe zu ermöglichen:

  • Höhe: 80 bis 115 cm
  • Abstand zur Wand oder anderen Bauteilen: mindestens 5 cm
  • Zusätzliche Anforderungen in barrierefreien Anlagen: Zweiter Handlauf auf 60 bis 70 cm

Darstellung und Drehrichtung von Treppen

Darstellung im Grundriss

  • Lauflinie mit Richtungspfeil im Grundriss.
  • Ein Punkt oder Kreis markiert die Antrittsstufe, ein Pfeil die Austrittsstufe.

Drehrichtung

  • Linkstreppe: Aufwärtsgehende Bewegung nach links.
  • Rechtstreppe: Aufwärtsgehende Bewegung nach rechts.

Wichtige Begriffe und Vorschriften der DIN 18065

1. Treppenstufenhöhe und Steigungsverhältnis

Die maximale Treppenstufenhöhe beträgt gemäß DIN 18065 20 cm, wobei Werte zwischen 14 und 19 cm als ideal gelten. Diese Maße sorgen für einen komfortablen Auf- und Abstieg und sind besonders wichtig für ältere Menschen und Kinder.

Das Steigungsverhältnis (Verhältnis zwischen Höhe und Tiefe der Stufe) ist ein zentraler Punkt für die Ergonomie. Die Schrittmaßregel besagt:

2s+a=590650 mm2s + a = 590 - 650 \text{ mm}

  • s = Steigungshöhe (Höhe der Stufe)
  • a = Auftritt (Trittfläche der Stufe)

Zusätzlich gibt es die Bequemlichkeitsregel:

as=12 cma - s = 12 \text{ cm}

Beispiel: Eine Treppe mit 17 cm Steigung und 29 cm Auftritt erfüllt beide Regeln und sorgt für eine bequeme Nutzung.


2. Auftrittsbreite

Die Auftrittsbreite (nutzbare Tiefe der Stufe) sollte mindestens 26 cm betragen. Für mehr Komfort empfehlen sich 29 bis 32 cm, insbesondere bei Haupttreppen. Eine ausreichende Auftrittsbreite ist entscheidend für die Sicherheit, vor allem bei steileren Treppen.


3. Treppenbreite

Die Mindestbreite einer Treppe hängt von der Nutzung ab:

Treppenart Mindestlaufbreite
Haupttreppen in Wohngebäuden 80 cm (ermöglicht das Passieren von zwei Personen)
Nebentreppen oder Raumspartreppen 50 cm (bei gelegentlicher Nutzung zulässig)
Fluchtwege in öffentlichen Gebäuden mindestens 100 cm (größere Breiten für Evakuierungen notwendig)

4. Geländerhöhe

Geländer dienen der Absturzsicherung und müssen je nach Gebäudeklasse bestimmte Mindesthöhen aufweisen:

  • Wohngebäude: 90 cm
  • Treppen mit Absturzhöhen über 12 m: mindestens 110 cm

Für Kinder sollten Geländer zusätzliche Schutzmaßnahmen aufweisen, um das Durchschlüpfen zu verhindern. Die Norm empfiehlt einen maximalen Abstand von 12 cm zwischen Geländerstäben.

Beispiel: In einem Kindergarten wird ein zusätzliches Kindergeländer auf 60 cm Höhe installiert.


5. Handlaufhöhe und Anforderungen

Handläufe sind für eine sichere Nutzung erforderlich:

  • Höhe: 80 bis 115 cm (je nach Gebäudetyp)
  • In öffentlichen Gebäuden & barrierefreien Anlagen: Zweiter Handlauf auf 60–70 cm für Kinder & mobilitätseingeschränkte Personen

6. Podeste und Lauflinie

Podeste sind vorgeschrieben, wenn Treppen eine Richtungsänderung haben. Ihre Tiefe sollte mindestens der Treppenlaufbreite entsprechen, in der Regel aber mindestens 100 cm.

  • Nach 18 Steigungen ist ein Podest erforderlich (gilt für notwendige Treppen).
  • Die Lauflinie muss gleichmäßig verlaufen, um Stolperfallen zu vermeiden.

Besonders bei Wendeltreppen ist die genaue Planung essenziell, um unregelmäßige Stufenbreiten zu vermeiden.


7. Tragfähigkeit und Materialanforderungen

Treppen müssen je nach Nutzungsklasse bestimmte Tragfähigkeiten aufweisen:

Gebäudeart Tragfähigkeit (kN/m²)
Wohngebäude mindestens 3 kN/m²
Öffentliche Gebäude & Industrieanlagen höhere Werte je nach Nutzung
  • Materialien: langlebig und rutschhemmend (besonders wichtig für Außentreppen).
  • Im Außenbereich sollten Materialien witterungsbeständig sein (z. B. Metall, imprägniertes Holz, rutschfester Stein).

8. Beleuchtung und Sicherheit

Eine ausreichende Beleuchtung der Treppenanlage ist Pflicht. Dazu gehören:

Direkte Beleuchtung der Stufenkanten für bessere Sichtbarkeit
Blendfreie Lampen entlang der Lauflinie zur Orientierung
Bewegungsmelder in Wohngebäuden, um Energie zu sparen
Notbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden für Orientierung bei Stromausfall


9. Brandschutzanforderungen

Treppen, die als Fluchtweg dienen, müssen aus nicht brennbaren Materialien bestehen.

🚫 Holz ist in bestimmten Gebäudeklassen nicht erlaubt.
Brandschutzabschlüsse sind Pflicht in Treppenhäusern höherer Gebäudeklassen, um eine unkontrollierte Rauch- und Feuerverbreitung zu verhindern.

In modernen Gebäuden kommen oft Druckbelüftungssysteme zum Einsatz, um Fluchtwege rauchfrei zu halten.


Vorschriften für Treppen im Außenbereich

Außentreppen müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen:

Rutschhemmung: Die Oberflächen der Stufen müssen eine rutschhemmende Beschaffenheit aufweisen. Die Mindestanforderung beträgt die Rutschhemmungsklasse R11 gemäß der DIN 51130, um ein sicheres Begehen auch bei feuchten oder rutschigen Bedingungen zu gewährleisten.

Entwässerung: Außentreppen sollten über eine leichte Neigung der Stufen verfügen, um das Ablaufen von Wasser zu ermöglichen und Pfützenbildung zu vermeiden. Zusätzlich können spezielle Entwässerungsrillen oder Ablaufsysteme in die Stufen integriert werden, um eine schnelle Trocknung sicherzustellen.

Materialien: Außentreppen müssen aus witterungsbeständigen Materialien bestehen, um Langlebigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Geeignete Materialien sind verzinktes oder pulverbeschichtetes Metall, imprägniertes Hartholz oder Beton mit rutschhemmender Beschichtung. Zudem sollten die Materialien frostsicher sein, um Schäden durch Temperatureinflüsse zu verhindern.


Erweiterte Anforderungen und barrierefreie Treppen

Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema im Treppenbau. Die DIN 18065 gibt auch hier klare Vorgaben:

Kontrastreiche Stufenkanten: Diese erleichtern die Orientierung für sehbehinderte Personen.

Rutschfeste Materialien: Diese sorgen für zusätzliche Sicherheit, insbesondere bei barrierefreien Zugängen.

Rampe als Alternative: Bei einer Steigung über längere Distanzen sollten Rampen ergänzt werden.


Fazit

Die DIN 18065 ist unverzichtbar für eine sichere und ergonomische Treppenplanung. Sie stellt sicher, dass baurechtliche Anforderungen an Steigungsverhältnis, Laufbreite und Sicherheitselemente erfüllt werden. Planer, Architekten und Bauherren sollten die Vorgaben genau einhalten, um Unfälle zu vermeiden und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies gilt gleichermaßen für Innen- und Außentreppen, die allen modernen Anforderungen gerecht werden.


Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur DIN 18065

1. Was regelt die DIN 18065 im Treppenbau?

Die DIN 18065 legt die Begriffe, Messregeln, Hauptmaße und Toleranzen für Treppen in und an Gebäuden fest. Sie definiert unter anderem Mindest- und Höchstmaße für Treppensteigung, Auftritt, Laufbreite sowie Anforderungen an Geländer und Handläufe.


2. Welche Unterschiede bestehen zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen gemäß DIN 18065?

Notwendige Treppen sind solche, die nach behördlichen Vorschriften als Bestandteil des Rettungswegs erforderlich sind. Sie müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, beispielsweise hinsichtlich der nutzbaren Laufbreite und der Steigung. Nicht notwendige Treppen sind zusätzliche Treppen, die keine rettungswegtechnische Funktion haben und daher weniger strengen Anforderungen unterliegen.


3. Welche Mindestmaße gelten für die nutzbare Treppenlaufbreite?

Für notwendige Treppen in Gebäuden im Allgemeinen schreibt die DIN 18065 eine nutzbare Laufbreite von mindestens 100 cm vor. In Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen beträgt die Mindestlaufbreite für notwendige Treppen 80 cm.


4. Wie wird das Steigungsverhältnis von Treppen gemäß DIN 18065 berechnet?

Das Steigungsverhältnis wird mit der sogenannten Schrittmaßregel berechnet:

s = Steigungshöhe

a = Auftrittstiefe

Das Schrittmaß sollte dabei zwischen 590 mm und 650 mm liegen.


5. Welche Anforderungen stellt die DIN 18065 an Treppengeländer?

Treppengeländer müssen so gestaltet sein, dass sie vor Absturz schützen. Die Mindesthöhe des Geländers beträgt 90 cm bei Absturzhöhen bis zu 12 m und 110 cm bei größeren Absturzhöhen. Zudem dürfen Öffnungen im Geländer nicht größer als 12 cm sein, um das Durchrutschen von Kleinkindern zu verhindern.


6. Was versteht man unter der lichten Treppendurchgangshöhe?

Die lichte Treppendurchgangshöhe ist der vertikale Abstand zwischen der gedachten Linie, die die Vorderkanten der Stufen verbindet, und den darüberliegenden Bauteilen. Sie muss mindestens 200 cm betragen, kann jedoch in bestimmten Wohngebäuden auf Randstreifen der Treppe eingeschränkt sein.


7. Welche Toleranzen sind bei der Ausführung von Treppen zu beachten?

Die DIN 18065 erlaubt bei Treppensteigung und -auftritt Abweichungen von maximal ±5 mm gegenüber dem Nennmaß. Bei der Antrittsstufe sind in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen Abweichungen von bis zu ±15 mm zulässig.


8. Ist eine Treppe ohne Geländer im Haus zulässig?

Grundsätzlich sind Treppen ohne Geländer nicht zulässig, da sie die Sicherheitsanforderungen der DIN 18065 nicht erfüllen. Ausnahmen gelten für gestalterische Lösungen mit alternativen Schutzmaßnahmen.


9. Welche Maße müssen bei der Treppenplanung eingehalten werden?

Die DIN 18065 legt folgende Mindest- und Höchstmaße für Treppen fest:

Bauteil Wohngebäude (bis 2 WE) Öffentliche Gebäude
Treppensteigung max. 20 cm (empfohlen: 14–19 cm) max. 19 cm
Treppenauftritt min. 26 cm (optimal: 29–32 cm) min. 29 cm
Treppengeländerhöhe 90 cm (bis 12 m Absturzhöhe) 110 cm (> 12 m Absturzhöhe)
Treppenlaufbreite min. 80 cm (Haupttreppe) min. 100 cm (Fluchtweg)

10. Welche Anforderungen gelten für Außentreppen?

Außentreppen müssen besonders witterungsbeständig und sicher sein:

Rutschhemmung: Mindestens R11 (gemäß DIN 51130)

Entwässerung: Gefälle oder Ablauföffnungen erforderlich

Materialwahl:

  • Metall (pulverbeschichtet, verzinkt)
  • Beton (robust, aber Beschichtung erforderlich)
  • Holz (imprägniert gegen Feuchtigkeit)

Frostsicherheit: Keine Wasseransammlung in Stufen


11. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei Fluchtwegen erforderlich?

Fluchtwege unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen:

  • Materialien: Nicht brennbar (z. B. Beton, Stahl)
  • Mindestlaufbreite: 100 cm, je nach Nutzung auch breiter
  • Treppengeländerhöhe: Mindestens 110 cm
  • Notbeleuchtung: Pflicht gemäß DIN EN 1838
  • Rauchschutzabschlüsse: Selbstschließende Türen zur Vermeidung von Rauchbildung

12. Was sind besondere Anforderungen für barrierefreie Treppen?

Barrierefreie Treppen müssen bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Kontrastreiche Stufenkanten (bessere Erkennbarkeit)
  • Zweiter Handlauf auf 65 cm Höhe (für Kinder und Rollstuhlfahrer)
  • Rutschhemmende Stufenoberflächen (mindestens R11)
  • Taktiles Leitsystem (Bodenmarkierungen für Sehbehinderte)
  • Alternative Lösungen: Rampen mit max. 6 % Neigung für Rollstuhlfahrer

 

© 2020 StarWood Treppenshop