Treppen für Bürogebäude und Gewerbeimmobilien – normgerecht & individuell

Welche Normen gelten für Treppen in Bürogebäuden und Gewerbeimmobilien?

Im Gegensatz zum Wohnbau gilt für Treppen in Arbeitsstätten vorrangig das Arbeitsschutzrecht – nicht allein die Landesbauordnung. Das bedeutet in der Praxis: Eine Treppe, die bauordnungsrechtlich zulässig ist, kann bei der Gefährdungsbeurteilung durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde trotzdem beanstandet werden.

ASR A1.8 „Verkehrswege" – die Leitnorm für Gewerbetreppen

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 konkretisiert unter Punkt 4.5 die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Treppen [1][2]. Die wichtigsten Vorgaben:

  • Mindestbreite: Kein Pauschalmaß – die nutzbare Treppenlaufbreite richtet sich nach der maximalen Personenzahl, die den Flucht- und Rettungsweg im Notfall nutzen muss. Einbauten (z. B. Feuerlöscher, Stützen) dürfen diese Breite nicht einschränken [2].
  • Stufenmaße (Update Juni 2024): Auftritt 28–32 cm, Steigung 14–17 cm. In Verwaltungsgebäuden und Versammlungsstätten ist seit Juni 2024 ein Auftritt von 28 cm zulässig (zuvor 29 cm) [3].
  • Handlaufpflicht: Jede Treppe benötigt mindestens einen Handlauf. Ab einer Treppenbreite von mehr als 1,50 m sind beidseitige Handläufe vorgeschrieben. Bei sehr breiten Treppen (> 4,0 m) ist zusätzlich ein Zwischenhandlauf erforderlich [2].
  • Tür-Treppe-Abstand: Mindestens 1,0 m Abstand zwischen Tür und erster Stufe (bei aufgeschlagener Tür: 0,5 m) [4].
  • Fluchtwege: Treppen im ersten Fluchtweg müssen gerade geführt werden – Wendeltreppen und Spindeltreppen sind für Fluchtwege nicht zulässig [2].

ASR V3a.2 – Barrierefreiheit in der Arbeitsstätte

Für die barrierefreie Gestaltung von Treppen in Arbeitsstätten ergänzt die ASR V3a.2 die Anforderungen aus ASR A1.8 [1][5]:

  • Handläufe beidseitig, nicht unterbrochen, Griffhöhe 0,80–0,90 m über Stufenvorderkante
  • Handlaufenden um das Auftrittsmaß über die An- und Austrittsfläche hinausgeführt
  • Geschlossene Stufen (keine offenen Trittstufen) für Beschäftigte mit Gehbehinderung; Unterschneidung max. 2 cm bei Schrägsetzstufen
  • Handläufe visuell kontrastierend zum Hintergrund für Beschäftigte mit Sehbehinderung

DIN 18065 als Basisnorm

DIN 18065:2020-08 legt die allgemeinen Begriffe, Messregeln und Hauptmaße für Gebäudetreppen fest und bildet die Grundlage für alle weiteren gewerbespezifischen Normen [6]. Für baurechtlich notwendige Treppen fordert sie einen Auftritt von mindestens 26 cm – die ASR A1.8 für Arbeitsstätten liegt mit 28–32 cm darüber.

„Gewerbetreppen sind keine skalierten Wohnhaustreppen. Die Maßvorgaben der ASR A1.8 sind strenger, die Barrierefreiheitspflichten komplexer – und wer das erst beim Abnahme-Termin merkt, hat ein Problem. Wir klären das am Anfang, nicht am Ende."

– Madeleine Ensner, Geschäftsführerin StarWood Treppenshop

Quellen: [1] treppauf.de/din18065-treppen-arbeitsstaetten.htm · [2] treppensicherheit.de/normen-und-gesetze/arbeitsstaetten-asr · [3] bfb-barrierefrei-bauen.de (ASR A1.8 Update Juni 2024) · [4] forum-verlag.com/fachwissen/asr-a1-8 · [5] baua.de ASR V3a.2 · [6] din.de (Stand Mai 2026)

Welcher Treppentyp eignet sich für welchen Bereich im Gewerbebau?

Nicht jeder Treppentyp ist für jeden Einsatzbereich im Büro- oder Gewerbebau geeignet. Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Einordnung:

Bereich Typische Anforderungen Geeignete Treppentypen
Repräsentativer Eingangsbereich Optische Wirkung, Besucher-Frequenz, kein Pflicht-Fluchtweg Mittelholmtreppe, Wangentreppe, Holz-Stahl-Kombination
Treppenhaus / Notausgang ASR A1.8 Fluchtweg: gerader Lauf, keine Wendeltreppe, Mindestbreite nach Personenzahl Gerade Stahltreppe, Podesttreppe aus Stahl
Offene Bürolandschaft / Galerieebene Platzbedarf gering, Sichtoffenheit, täglicher Gebrauch Mittelholmtreppe, Kragarmtreppe (nicht als Fluchtweg)
Lager / Technikbereiche Robustheit, Belastbarkeit, Industrienorm Stahltreppe Standard-Bausatz oder Sonderanfertigung
Außentreppe / Notausgang außen Witterungsbeständigkeit, Rutschhemmung R10–R13 [7], Brandschutz Verzinkte oder pulverbeschichtete Stahltreppe

[7] Rutschhemmung R10–R13 nach DIN 51130 → din.de. Die erforderliche R-Gruppe hängt vom Nutzungsbereich ab. (Stand Mai 2026)

Für konkrete Projekte empfehlen wir ein kurzes Planungsgespräch – die Normlage und die Anforderungen aus Landesbauordnung und Gefährdungsbeurteilung lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern müssen projektbezogen eingeschätzt werden.

Materialien für Gewerbetreppen: Stahl, Holz und Kombinationen

Stahltreppen – robust für hochfrequentierte Bereiche

Stahltreppen sind der Standard für gewerbliche Treppenhäuser, Fluchtwege und Industriebereiche. StarWood bietet Stahltreppen als Sonderanfertigung und als Standard-Bausatz an. Für Außenbereiche empfehlen sich verzinkte oder pulverbeschichtete Ausführungen mit rutschhemmenden Stufenauflagen.

Holz-Stahl-Kombinationen – Repräsentation im Eingangsbereich

Für sichtbare Bereiche wie Empfangshallen oder Galerieebenen in modernen Bürogebäuden eignen sich Kombinationen aus Stahlkonstruktion und massiven Holzstufen aus FSC-zertifiziertem Holz [8][9]. Die Tragkonstruktion erfüllt die gewerblichen Belastungsanforderungen, die Holzstufen geben der Treppe die gewünschte optische Wärme.

Reine Holztreppen

Massivholztreppen eignen sich im Gewerbebau vor allem für repräsentative Bereiche mit geringerer Nutzungsfrequenz und ohne Fluchtweganforderung. Für Treppenhäuser mit hoher Frequenz und Fluchtwegfunktion sind Stahltreppen die sicherere Wahl – die Wahl des Materials sollte mit dem beauftragten Brandschutzplaner abgestimmt werden.

Wie läuft eine Anfrage für eine Gewerbetreppe bei StarWood ab?

Für Gewerbeprojekte empfehlen wir, frühzeitig Kontakt aufzunehmen – idealerweise in der Entwurfsphase, wenn Raummaße und Nutzungskonzept bereits bekannt, die Detailplanung aber noch offen ist. So lassen sich Norm- und Konstruktionsanforderungen von Anfang an sauber einplanen.

  • Schritt 1 – Erstanfrage: Kurze Beschreibung des Projekts (Gebäudetyp, Treppenanzahl, Nutzung, Grundrissmaße) per Kontaktformular, E-Mail (info@starwood-treppenshop.de) oder Telefon (+49 9822 607 110).
  • Schritt 2 – Planungsangebot: Wir prüfen Ihre Anforderungen gegen die relevanten Normen (ASR A1.8, DIN 18065) und erstellen ein detailliertes Angebot mit Konstruktionsvarianten.
  • Schritt 3 – Auftragsklärung: Maße, Materialwahl, Oberflächen und Geländer werden final abgestimmt. Bei Sondermaßen nutzen Sie unsere digitalen Aufmaßblätter oder senden uns Ihre Baupläne direkt zu.
  • Schritt 4 – Fertigung und Lieferung: Produktion in eigener Fertigung in Bechhofen, termingerechte Lieferung auf Ihre Baustelle.

Als registrierter Geschäftskunde erhalten Sie auf alle Bestellungen automatisch 15 % Nachlass – auch auf Gewerbeprojekte. Individuelle Preisvereinbarungen für größere Abnahmemengen sind auf Anfrage möglich.

Häufig gestellte Fragen – Treppen für Bürogebäude und Gewerbeimmobilien

Welche Mindesttreppenbreite gilt für Bürogebäude?

Es gibt kein Pauschalmaß. Nach ASR A1.8 richtet sich die nutzbare Treppenlaufbreite nach der maximalen Personenzahl, die im Notfall den Flucht- und Rettungsweg nutzen muss. Das konkrete Maß wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung oder in Abstimmung mit dem Brandschutzplaner festgelegt. Einbauten wie Feuerlöscher oder Stützen dürfen die lichte Breite nicht einschränken [2].

Sind Wendeltreppen als Fluchtweg zulässig?

Nein. Treppen im ersten Fluchtweg müssen nach ASR A1.8 gerade geführt werden. Wendeltreppen und Spindeltreppen sind für Fluchtwege nicht zugelassen. Sie können jedoch außerhalb des Fluchtwegs als Verbindungstreppen zwischen Ebenen eingesetzt werden – zum Beispiel als Verbindung zwischen Büroetagen in offenen Bürokonzepten [2].

Ab wann sind beidseitige Handläufe Pflicht?

Jede Gewerbetreppe benötigt mindestens einen Handlauf. Ist die Treppe breiter als 1,50 m, sind beidseitige Handläufe vorgeschrieben. Bei sehr breiten Treppen (mehr als 4,0 m – z. B. in Eingangshallen) ist zusätzlich ein Zwischenhandlauf erforderlich. Die Griffhöhe soll 0,80–0,90 m über der Stufenvorderkante liegen [2][5].

Welche Stufenmaße gelten nach ASR A1.8 (Stand 2024)?

Nach dem Update der ASR A1.8 vom Juni 2024 gilt für Verwaltungsgebäude, Versammlungsstätten und Schulen: Auftritt 28–32 cm (zuvor 29–32 cm), Steigung 14–17 cm. Für andere gewerbliche Gebäudetypen können abweichende Werte gelten – das hängt von der konkreten Nutzung und der Gefährdungsbeurteilung ab [3].

Liefern Sie normgerechte Unterlagen für die Baugenehmigung oder Berufsgenossenschaft?

Wir stellen auf Anfrage technische Datenblätter und Maßzeichnungen für die Treppenkonstruktion bereit, die für Genehmigungsunterlagen und Gefährdungsbeurteilungen genutzt werden können. FSC- und PEFC-Zertifikate (Nrn. TSUD-COC-001718 und TSUD-PEFC-COC-000113-122) stehen als PDF zum Download bereit [8][9]. Die baurechtliche Prüfung und Einreichung der Unterlagen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Planungsbüros oder Sachverständigen.

Können wir die Treppe direkt über den Konfigurator bestellen oder brauchen wir eine Anfrage?

Beides ist möglich. Wenn Ihr Projekt in das Maßraster unserer Online-Konfiguratoren passt, können Sie direkt konfigurieren, den Preis einsehen und bestellen – auch mit dem automatischen B2B-Nachlass von 15 %. Für gewerbliche Sonderanfertigungen außerhalb des Rasters nutzen Sie unsere Aufmaßblätter oder kontaktieren uns direkt.

Nächster Schritt: Gewerbetreppe anfragen

Treppen in Bürogebäuden und Gewerbeimmobilien erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Normanforderungen, Brandschutzplanung und architektonischen Vorgaben. StarWood liefert die passende Konstruktion aus eigener Fertigung in Bechhofen – konfigurierfähig über unsere Online-Tools oder individuell als Sonderanfertigung.

Zum Kontaktformular

Weiterführende Informationen

Quellenverzeichnis

Alle Angaben wurden im Mai 2026 geprüft.

[1] DIN 18065:2020-08 – Gebäudetreppen: Begriffe, Messregeln und Hauptmaße → din.de

[2] ASR A1.8 „Verkehrswege" Punkt 4.5 – Technische Regeln für Arbeitsstätten → baua.de / treppensicherheit.de

[3] ASR A1.8 Update Juni 2024 – Neue Grenzmaße Treppenauftritt → bfb-barrierefrei-bauen.de

[4] ASR A1.8 – Mindestabstand Tür/Treppe → forum-verlag.com/fachwissen/asr-a1-8

[5] ASR V3a.2 – Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten, Anhang A1.8 → baua.de

[6] DIN 18065:2020-08 (Basisnorm) → din.de

[7] DIN 51130 – Rutschhemmung Bodenbeläge (R-Werte) → din.de

[8] FSC-Zertifikat StarWood (TSUD-COC-001718) → starwood-treppenshop.de/media/wysiwyg/PDFs/TSUD-COC-001718-ZN_StarWood.pdf

[9] PEFC-Zertifikat StarWood (TSUD-PEFC-COC-000113-122) → starwood-treppenshop.de/media/wysiwyg/PDFs/TSUD-PEFC-COC-000113-122_StarWood.pdf

© 2020 StarWood Treppenshop