Treppen für öffentliche Einrichtungen – barrierefrei & normgerecht

Welche Normen gelten für Treppen in öffentlichen Einrichtungen?

Der entscheidende Unterschied zur Gewerbeimmobilie: Für öffentlich zugängliche Gebäude gilt als Leitnorm die DIN 18040-1:2010-10 „Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude" – nicht primär die ASR A1.8 (Arbeitsstättenrecht). Sie ist in allen Bundesländern über die Technischen Baubestimmungen (VV TB) bauaufsichtlich eingeführt, gilt jedoch mit länderspezifischen Anpassungen [1][2].

Zentrales Prinzip: Treppe allein reicht nicht

Nach DIN 18040-1 ist die Treppe als einzige vertikale Verbindung in öffentlich zugänglichen Gebäuden unzulässig. Jedes öffentliche Gebäude muss ergänzend einen Aufzug oder eine geeignete Rampe vorhalten, damit Rollstuhlfahrer und Personen mit Mobilitätseinschränkungen alle Ebenen eigenständig erreichen können [1]. Die Treppe selbst muss zusätzlich so ausgeführt sein, dass sie von Menschen mit Sehbehinderung, eingeschränkter Motorik und Kindern sicher genutzt werden kann.

Konkrete Anforderungen nach DIN 18040-1 an notwendige Treppen

Die Barrierefreiheitspflichten gelten nach MVV TB primär für notwendige Treppen (§ 33 ff. MBO). Für diese gelten folgende Mindestanforderungen [1][2][3]:

  • Treppenform: Gerade Läufe – gebogene Treppen sind nur ab einem Innendurchmesser von 2 m für Menschen mit eingeschränkter Motorik barrierefrei nutzbar [1]
  • Stufengestaltung: Keine offenen Setzstufen, keine Unterschneidungen (Ausnahme: schräge Setzstufen bis max. 2 cm); Trittstufen dürfen nicht über die Setzstufen vorkragen [3]
  • Stufenvorderkanten: Kontrastierend zum Stufenbelag und zum Bodenbelag der angrenzenden Ebene – für Menschen mit Sehbehinderung zwingend erforderlich [1]
  • Handläufe: Beidseitig, nicht unterbrochen, Höhe 85–90 cm lotrecht über Stufenvorderkante; Querschnitt rund oder oval, Durchmesser 30–45 mm, Wandabstand mind. 50 mm [2][3]
  • Handlaufenden: Am Treppenanfang und -ende mindestens 30 cm waagerecht weitergeführt [2]
  • Taktile Bodenindikatoren: Aufmerksamkeitsfelder vor dem ersten und letzten Auftritt zur Orientierung blinder und sehbehinderter Personen [1]
  • Zwischenpodeste: Bei mehr als 18 Stufen in einem Treppenlauf empfohlen
  • Geländerhöhe: Mind. 1,00 m lotrecht über Stufenvorderkante [3]

Anmerkung zu länderspezifischen Unterschieden

Obwohl DIN 18040-1 bundesweit bauaufsichtlich eingeführt ist, haben die Bundesländer teils abweichende Regelungen erlassen – insbesondere darüber, welche Treppen im Gebäude (notwendige vs. alle) die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen [2]. Die konkrete Anforderung für Ihr Projekt sollte daher mit dem zuständigen Planungsbüro oder der Baugenehmigungsbehörde abgestimmt werden.

„Treppen in Schulen, Rathäusern oder Krankenhäusern sind politische Gebäude – sie sagen, ob ein Gebäude wirklich für alle Menschen gebaut wurde. Wir liefern die Treppe, die normgerecht ist. Aber wir weisen unsere Auftraggeber immer auch darauf hin: Ohne den ergänzenden Aufzug oder die Rampe ist kein öffentliches Gebäude vollständig barrierefrei."

– Madeleine Ensner, Geschäftsführerin StarWood Treppenshop

Quellen: [1] nullbarriere.de/din18040-1-treppen.htm · [2] bfb-barrierefrei-bauen.de/treppen-din-18040-vvtb · [3] treppauf.de/barrierefreie-treppen-in-arbeitsstaetten.htm (Stand Mai 2026)

Anforderungen nach Einrichtungstyp

Innerhalb des Rahmens der DIN 18040-1 bestehen je nach Gebäudetyp weitere spezifische Vorgaben. Die folgende Übersicht hilft bei der Ersteinschätzung:

Einrichtungstyp Besondere Anforderungen Empfohlene Treppenausführung
Schulen & Bildungseinrichtungen Hohe Frequenz, Kinder (Geländer: Stababstand max. 12 cm, kein Kletteranreiz), zweiter tiefer Handlauf für Kinder empfohlen [1], Schulbaurichtlinien der Bundesländer Gerade Stahltreppe oder Holz-Stahl-Kombination, robuste rutschhemmende Stufenbeläge, geschlossene Setzstufen
Verwaltungsgebäude Repräsentativer Eingangsbereich, tägliche Mitarbeiter- und Bürgernutzung, Fluchtwegvorschriften, ASR A1.8 für Arbeitsbereiche Gerader Treppenlauf, Holz-Stahl oder Massivholz mit Sicherheitsbelag, kontrastreiche Stufenkanten
Krankenhäuser & Pflegeeinrichtungen DIN 18040-1 + DIN 13080 (Krankenhausbau), erhöhte Hygienestandards, Treppen ausschließlich ergänzend zum Aufzug, Gehhilfen-gerechte Handläufe Gerade Stahltreppe, beidseitige durchlaufende Handläufe, keine offenen Stufen, Aufkantung gegen Abrutschen von Gehhilfen
Kulturzentren, Museen, Bibliotheken Hohe Besucherzahlen, repräsentative Funktion, Barrierefreiheit für alle Nutzergruppen, ggf. Denkmalschutz bei Bestandsgebäuden Gerader Lauf mit Podest, Holz-Stahl-Kombination, taktile Bodenindikatoren, kontrastreiche Stufenvorderkanten
Sportstätten & Außenanlagen Witterungsbeständigkeit, Rutschhemmung R11–R12 [4], hohe Belastung, einfache Wartbarkeit Verzinkte oder pulverbeschichtete Stahltreppe, profilierte Stufenauflagen

[4] Rutschhemmung nach DIN 51130 – R-Wert je nach Nutzungsbereich. Außentreppen öffentlicher Gebäude in der Regel R11–R12. → din.de (Stand Mai 2026)

Materialien und Konstruktionstypen für öffentliche Einrichtungen

Stahltreppen – Standard für frequentierte Bereiche

Für Treppenhäuser mit hoher Nutzerfrequenz und Fluchtwegfunktion sind Stahltreppen die erste Wahl. Gerade Läufe, geschlossene Setzstufen und durchgehende Handläufe lassen sich bei Stahl präzise nach DIN 18040-1 umsetzen. StarWood liefert Stahltreppen als Sonderanfertigung oder als Standard-Bausatz.

Holz-Stahl-Kombinationen – Repräsentation mit Normkonformität

Für Eingangsbereiche und sichtbare Treppenhäuser in Kultureinrichtungen oder Verwaltungsgebäuden bieten Kombinationen aus Stahlkonstruktion und FSC-zertifizierten Massivholzstufen [5][6] eine optisch hochwertige Lösung, die gleichzeitig alle Anforderungen an Tragfähigkeit und Barrierefreiheit erfüllen kann. Die Holzstufen werden mit rutschhemmenden Profilen oder Beschichtungen ausgeführt.

Nachhaltigkeit für Green-Building-Nachweise

Viele öffentliche Auftraggeber müssen ökologische Anforderungen in Ausschreibungen dokumentieren. Unsere FSC- (TSUD-COC-001718) und PEFC-Zertifikate (TSUD-PEFC-COC-000113-122) stehen als PDF zum Download bereit und können direkt in Ausschreibungsunterlagen, DGNB- oder BNB-Zertifizierungsdokumentationen eingebunden werden [5][6].

Wie läuft eine Anfrage für eine öffentliche Einrichtung ab?

Öffentliche Bauprojekte laufen häufig über förmliche Ausschreibungsverfahren. StarWood kann als Lieferant sowohl bei Direktvergaben als auch im Rahmen von Ausschreibungen angeboten werden. Der folgende Ablauf gilt für direkte Anfragen:

  • Erstanfrage: Gebäudetyp, Treppenanzahl, Nutzungskonzept und ggf. Baugenehmigungsnummer per Kontaktformular, E-Mail (info@starwood-treppenshop.de) oder Telefon (+49 9822 607 110)
  • Planungsangebot: Wir erstellen ein Angebot unter Berücksichtigung der DIN 18040-1-Anforderungen und der landesspezifischen Technischen Baubestimmungen
  • Auftragsklärung: Maße, Stufenmaße, Handlaufdetails und Oberflächenausführungen werden abgestimmt. Sondermaße über unsere digitalen Aufmaßblätter
  • Fertigung und Lieferung: Produktion in eigener Fertigung in Bechhofen, termingerechte Lieferung auf Ihre Baustelle

Als registrierter Geschäftskunde erhalten Sie 15 % Nachlass auf alle Bestellungen. Für Großprojekte mit mehreren Treppenelementen sind individuelle Preisvereinbarungen auf Anfrage möglich.

Häufig gestellte Fragen – Treppen für öffentliche Einrichtungen

Reicht eine barrierefreie Treppe aus, um die DIN 18040-1 zu erfüllen?

Nein. Nach DIN 18040-1 darf die Treppe in öffentlich zugänglichen Gebäuden nie die einzige vertikale Erschließung sein. Sie muss zwingend durch einen Aufzug oder eine geeignete Rampe ergänzt werden, damit Rollstuhlfahrer und Personen, die keine Treppe benutzen können, alle Ebenen selbstständig erreichen. Die barrierefreie Treppe selbst ist Pflicht – aber sie ersetzt das vertikale Verbindungsmittel nicht [1].

Wie breit müssen Treppen in öffentlichen Gebäuden sein?

Eine pauschale Mindestbreite gibt es nicht. Die Laufbreite richtet sich nach der Gebäudeklasse und dem zu erwartenden Nutzeraufkommen. Für baurechtlich notwendige Treppen in Gebäudeklasse 4 und 5 schreiben die meisten Landesbauordnungen (in Anlehnung an § 34 MBO) eine lichte Breite von mind. 1,20 m vor. DIN 18040-1 empfiehlt für öffentlich zugängliche Gebäude eine nutzbare Laufbreite von mind. 1,50 m. Die konkrete Vorgabe hängt von der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und der Gebäudeklasse ab [2].

Sind Wendeltreppen in öffentlichen Gebäuden erlaubt?

Für notwendige Treppen (Fluchtweg, Haupterschließung) nein – DIN 18040-1 fordert gerade Treppenläufe. Gebogene Treppen gelten erst ab einem Innendurchmesser von 2 m als barrierefrei nutzbar für Menschen mit eingeschränkter Motorik. Als Ziertreppen oder sekundäre Verbindungen ohne Fluchtweg- oder Barrierefreiheitspflicht können Wendeltreppen jedoch eingesetzt werden [1].

Welche Handlaufanforderungen gelten für Schulen?

Für notwendige Treppen in Schulen gelten nach DIN 18040-1 beidseitige, durchlaufende Handläufe in 85–90 cm Höhe über der Stufenvorderkante, die am Treppenanfang und -ende mind. 30 cm waagerecht weitergeführt werden. Zusätzlich empfiehlt DIN 18040-1 für Gebäude, in denen regelmäßig Kinder anwesend sind, einen zweiten, tiefer angebrachten Handlauf. Geländerabstände dürfen max. 12 cm betragen, und die Gestaltung muss ein Klettern der Geländer verhindern [1][2].

Gilt DIN 18040-1 für alle Treppen im Gebäude oder nur für bestimmte?

Laut MVV TB (Musterliste Technische Baubestimmungen), die die meisten Bundesländer übernommen haben, gilt DIN 18040-1 für öffentliche Gebäude primär für notwendige Treppen (§ 33 ff. MBO) – also die baurechtlich vorgeschriebenen Treppenräume. Zusätzliche Innentreppen oder Designtreppen müssen die Barrierefreiheitsvorgaben formal nicht erfüllen, sollten es aber aus nutzungslogischen Gründen trotzdem. Wichtig: Einige Bundesländer haben strengere Regelungen eingeführt. Lassen Sie die konkrete Anforderung projektbezogen prüfen [2].

Stellen Sie Nachhaltigkeitsnachweise für Ausschreibungsunterlagen bereit?

Ja. Unsere FSC-Zertifikat (TSUD-COC-001718) und PEFC-Zertifikat (TSUD-PEFC-COC-000113-122) stehen als PDF zum Download bereit und können direkt in Ausschreibungsunterlagen, DGNB- oder BNB-Nachhaltigkeitsdokumentationen eingebunden werden. Technische Datenblätter zu den Treppenkonstruktionen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung [5][6].

Nächster Schritt: Anfrage für Ihre öffentliche Einrichtung

Treppen für Schulen, Verwaltungsgebäude und Krankenhäuser erfordern eine Planung, die Barrierefreiheit, Fluchtwegsicherheit und Langlebigkeit gleichzeitig sicherstellt. StarWood liefert normgerechte Konstruktionen aus eigener Fertigung – mit vollständigen Zertifikatsnachweisen für Ihre Ausschreibungsunterlagen.

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Weiterführende Informationen

Quellenverzeichnis

Alle Angaben wurden im Mai 2026 geprüft.

[1] DIN 18040-1:2010-10 – Barrierefreies Bauen, Öffentlich zugängliche Gebäude → nullbarriere.de/din18040-1-treppen.htm

[2] Barrierefreie Treppen und DIN 18040 im Ländervergleich → bfb-barrierefrei-bauen.de/treppen-din-18040-vvtb

[3] Barrierefreie Treppen in Arbeitsstätten (DIN 18040-1 + ASR A1.8) → treppauf.de/barrierefreie-treppen-in-arbeitsstaetten.htm

[4] DIN 51130 – Rutschhemmung (R-Werte) → din.de

[5] FSC-Zertifikat StarWood (TSUD-COC-001718) → starwood-treppenshop.de/media/wysiwyg/PDFs/TSUD-COC-001718-ZN_StarWood.pdf

[6] PEFC-Zertifikat StarWood (TSUD-PEFC-COC-000113-122) → starwood-treppenshop.de/media/wysiwyg/PDFs/TSUD-PEFC-COC-000113-122_StarWood.pdf

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