DIN 18065: Treppenmaße & Vorschriften – Der komplette Ratgeber
Eine Treppe, bei der die Stufenhöhe von Schritt zu Schritt schwankt. Ein Geländer, das 10 Zentimeter zu niedrig sitzt. Ein Treppenhaus, das im Brandfall keinen sicheren Fluchtweg bietet. Solche Probleme entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus fehlender Normkenntnis. Die DIN 18065 – offiziell „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ – ist die zentrale technische Regel für den Treppenbau in Deutschland. In ihrer aktuellen Fassung DIN 18065:2020-08 [1] definiert sie Maße, Toleranzen und sicherheitsrelevante Anforderungen für Treppen.
Ihre bauaufsichtliche Verbindlichkeit ergibt sich nicht direkt aus der Norm selbst, sondern aus der Einführung über die Technischen Baubestimmungen der jeweiligen Bundesländer [2]. In der Praxis stellt sie damit die maßgebliche Grundlage für die Planung und Ausführung von Treppen dar – ergänzt durch die Landesbauordnungen.
Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Inhalte praxisnah: Was gilt für Einfamilienhäuser, was für öffentliche Gebäude? Wie berechnet man Steigung und Auftritt korrekt? Welche Toleranzen sind zulässig? Alle Angaben wurden anhand mehrerer unabhängiger Fachquellen geprüft [1–7].
Zum TreppenkonfiguratorDIN 18065 einfach erklärt – die wichtigsten Maße im Überblick
Die DIN 18065 regelt alle wichtigen Treppenmaße in Deutschland – hier die wichtigsten Grenzwerte im Überblick:
- Stufenhöhe (Steigung): 14–19 cm (notwendige Treppen in allgemeinen Gebäuden), bis 20 cm (Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen). Die zulässigen Maße hängen von Treppenart, Nutzung und Gebäudeklasse ab – für notwendige Treppen gelten strängere Grenzwerte als für nicht notwendige Treppen.
- Auftritt (Stufentiefe): 26–37 cm (allgemein), 23–37 cm (Wohngebäude)
- Schrittmaßregel: 2 × Steigung + Auftritt = 59–65 cm
- Treppenbreite: nutzbare Laufbreite abhängig von Gebäudetyp und Nutzung; für notwendige Treppen in Gebäuden im Allgemeinen in der Praxis regelmäßig mindestens 100 cm, 80 cm (Wohngebäude)
- Durchgangshöhe: mind. 200 cm
- Geländerhöhe: 90 cm (≤ 12 m Absturz), 110 cm (> 12 m)
Quelle: DIN 18065:2020-08 [1], geprüft über [3][4][5][6]
Was ist die DIN 18065 und für wen gilt sie?
Die DIN 18065 ist eine anerkannte Regel der Technik im deutschen Bauwesen [1]. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) aktualisiert sie regelmäßig; die derzeit gültige Fassung ist DIN 18065:2020-08. In den meisten Bundesländern wird sie über die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) bauaufsichtlich eingeführt [2] – damit gilt sie in der Praxis als verbindliche Planungsgrundlage, auch wenn die konkrete Verbindlichkeit je Bundesland und Gebäudeklasse variieren kann.
Die Norm gilt für alle Treppen in und an Gebäuden – unabhängig vom Material. Sie unterscheidet zwei Kategorien:
- Gebäude im Allgemeinen: Mehrfamilienhäuser, öffentliche und gewerbliche Bauten. Hier gelten strengere Maßvorgaben.
- Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen sowie Treppen innerhalb von Wohnungen: Einfamilienhäuser, Doppelhäuser. Die Grenzwerte sind hier teilweise großzügiger.
Nicht erfasst sind Bodentreppen nach DIN EN 14975, Rolltreppen sowie Freitreppen im Gelände ohne Gebäudebezug [1]. Zusätzlich können die jeweiligen Landesbauordnungen weitergehende Anforderungen stellen – diese sind stets vorrangig zu prüfen. Die konkreten Anforderungen an die Geländerhöhe können je nach Landesbauordnung abweichen.
Notwendige und nicht notwendige Treppen
Das Baurecht unterscheidet zwischen notwendigen Treppen (Pflichtbestandteil des Rettungswegs) und nicht notwendigen Treppen (zusätzliche Treppen, z. B. eine Galerieleiter) [4]. Für notwendige Treppen gelten die Anforderungen der DIN 18065 als maßgebliche Grundlage. Nicht notwendige Treppen können von den Maßvorgaben abweichen – in solchen Fällen ist jedoch sicherzustellen, dass Nutzungssicherheit und Standsicherheit gewährleistet sind. Je nach Ausführung kann dafür ein statischer Nachweis oder eine gesonderte Bewertung erforderlich sein.
Welche Maße schreibt die DIN 18065 vor? – Übersichtstabelle
Die folgende Tabelle fasst alle zentralen Grenzmaße der DIN 18065:2020-08 zusammen [1]. Alle Werte gelten im gebrauchsfertigen Zustand (Fertigmaß, nicht Rohbau) und wurden anhand mehrerer unabhängiger Fachquellen geprüft [3][4][5][6].
| Maß / Parameter | Gebäude im Allgemeinen | Wohngebäude ≤ 2 WE / innerhalb Wohnung |
|---|---|---|
| Steigung (s) | 14–19 cm | 14–20 cm |
| Auftritt (a) | 26–37 cm | 23–37 cm |
| Schrittmaßregel | 2s + a = 59–65 cm | 2s + a = 59–65 cm |
| Nutzbare Laufbreite (mind.) | 100 cm | 80 cm |
| Lichte Durchgangshöhe | mind. 200 cm | mind. 200 cm |
| Geländerhöhe (≤ 12 m) | mind. 90 cm | mind. 90 cm |
| Geländerhöhe (> 12 m) | mind. 110 cm | mind. 110 cm |
| Toleranz Steigung/Auftritt | Die zulässigen Toleranzen sind gering und beziehen sich auf das Fertigmaß (Abweichung vom Nennmaß, sowie von Stufe zu Stufe). Entscheidend ist vor allem die Gleichmäßigkeit innerhalb eines Treppenlaufs. Auf die Mindest- und Höchstmaße dürfen Toleranzen nicht angewendet werden | max. ±5 mm |
| Podest nach spätestens | nach 18 Steigungen (bei notwendigen Treppen in der Regel) | nach 18 Steigungen (bei notwendigen Treppen in der Regel) |
| Lichter Abstand Geländerstäbe | max. 12 cm | max. 12 cm |
Quelle: DIN 18065:2020-08 [1], kreuzgeprüft über nautilus-treppen.de [3], sanier.de [4], weka.de [5], treppenportal-deutschland.de [6] (Stand April 2026). Die bauaufsichtliche Verbindlichkeit kann je nach Bundesland variieren – Abgleich über bauministerkonferenz.de [2] empfohlen.
Schrittmaßregel: Treppe richtig berechnen
Das Herzstück jeder Treppenplanung ist die Schrittmaßregel, die in der DIN 18065 festgelegt ist [1]:
2 × Steigung (s) + Auftritt (a) = 59 bis 65 cm und gilt als bewährter ergonomischer Bereich für gut begehbare Treppen. Steigung und Auftritt müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen nicht beliebig kombiniert werden
Die Formel basiert auf dem natürlichen Schrittmaß eines Erwachsenen [6][7] und sorgt für rhythmisches, sicheres Treppensteigen. Ein Ergebnis von 63 cm gilt als Idealmaß [7]. Werte unter 59 cm machen die Treppe zu steil; Werte über 65 cm erfordern zu große Schritte – beides erhöht die Sturzgefahr für Kinder und ältere Menschen.
Sicherheitsregel und Bequemlichkeitsregel
Ergänzend werden zwei weitere Faustformeln in der Planungspraxis verwendet [7]:
- Sicherheitsregel: Auftritt (a) + Steigung (s) = 46 cm (±1 cm)
- Bequemlichkeitsregel: Auftritt (a) – Steigung (s) = 12 cm (Neigungswinkel ca. 30°)
Wichtig: Die Grenzmaße dürfen nicht mit den Toleranzen kombiniert werden [1]. Innerhalb eines Treppenlaufs müssen die Stufenmaße gleichmäßig sein – bereits kleine Abweichungen zwischen einzelnen Stufen führen zu Unsicherheiten beim Begehen. Eine Steigung von bis zu 20 cm ist in Wohngebäuden zulässig. Eine Überschreitung dieses Wertes – auch unter Berücksichtigung von Toleranzen – ist nicht normkonform.
Beispielrechnung: Treppe mit 265 cm Geschosshöhe
Geschosshöhe (Fertigmaß): 265 cm ÷ 18 cm (Idealsteigung) = 14,7 Stufen → gerundet 15 Stufen. Tatsächliche Steigung: 265 cm ÷ 15 = 17,67 cm → ca. 17,5 cm (normkonform) [1]. Auftritt: 63 cm – (2 × 17,5 cm) = 28 cm – normkonform in allen Kategorien.
Wie Sie Steigung und Auftritt Schritt für Schritt selbst berechnen, zeigt der Praxisratgeber Treppensteigung berechnen.
Alle Berechnungsgrundlagen für Ihre Planung finden Sie im Ratgeber Treppe berechnen – mit Schrittmaßformel, Stufenanzahl und Einbaubeispiel.
Toleranzen nach DIN 18065: Was ist zulässig?
Die DIN 18065 erlaubt Abweichungen vom Sollmaß – aber nur in engen Grenzen und ausschließlich beim Istmaß (fertiger Zustand) [1][4]. Viele Bauschäden entstehen gerade hier, weil Rohbau- und Fertigmaße verwechselt werden.
Allgemeine Toleranzen
Die DIN 18065 erlaubt folgende Abweichungen vom Nennmaß im fertigen Zustand [1]:
Wichtig: Die Toleranzwerte dürfen nicht auf die Grenzmaße angerechnet werden. Das bedeutet: Steigung und Auftritt müssen die Grenzwerte der Norm einhalten – die Toleranz beschreibt nur die zulässige Fertigungsabweichung innerhalb des Treppenlaufs. [1]
Sonderregel Antrittsstufe
Die unterste Stufe (Antrittsstufe) hat eine Sonderregelung: Abweichung bis zu ±15 mm vom Sollmaß der Steigung – jedoch nur in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen [1][4]. Diese größere Toleranz berücksichtigt unterschiedliche Bodenaufbauten (Estrich, Fliesen, Parkett).
Treppenbreite und Durchgangshöhe
Nutzbare Treppenlaufbreite
Die nutzbare Treppenlaufbreite ist das lichte Fertigmaß – gemessen zwischen Handlauf und Wand oder zwischen zwei Handläufen [1][3]:
- Gebäude im Allgemeinen: mindestens 100 cm
- Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen: mindestens 80 cm
Bei notwendigen Treppen in Mehrfamilienhäusern muss berücksichtigt werden, dass ein Transport von Personen – beispielsweise auf einer Krankentrage – möglich sein muss [3]. Dies beeinflusst insbesondere die Dimensionierung von Podesten und Bewegungsflächen.
Lichte Treppendurchgangshöhe
Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 200 cm betragen [1][5]. Besonders kritisch: beim nachträglichen Einbau von Belagen, Fliesen oder abgehängten Decken, da Unterschreitungen hier häufig vorkommen.
Podest: Wann ist es erforderlich?
Bei baurechtlich notwendigen Treppen muss nach spätestens 18 Steigungen ein Zwischenpodest eingebaut werden [1][3]. Dies dient der Sicherheit und dem Komfort. Podestbreite und -tiefe müssen mindestens den Maßen der nutzbaren Treppenlaufbreite entsprechen. In Einfamilienhäusern und innerhalb von Wohnungen ist die Podestpflicht weniger streng geregelt – empfohlen wird ein Zwischenpodest dennoch ab 18 Stufen.
Geländer und Handlauf nach DIN 18065
Geländerpflicht und Höhen
Freie Seiten von Treppenläufen und Treppenpodesten müssen mit einem Geländer gesichert werden, sobald die Absturzhöhe einen Meter überschreitet [1][3]. Die Mindesthöhe beträgt:
- Bei Absturzhöhen bis 12 Meter: mindestens 90 cm
- Bei Absturzhöhen über 12 Meter: mindestens 110 cm
Gemessen wird lotrecht von der Vorderkante der Trittstufe bis zur Oberkante des Geländers [1]. Der lichte Abstand zwischen Geländerstäben darf maximal 12 cm betragen [1][3]. Details zu Geländertypen im Geländer-Ratgeber.
Einen bundeslandspezifischen Überblick über gesetzliche Geländerhöhen liefert der Artikel Geländerhöhe: Gesetzliche Vorschriften nach Bundesland & DIN.
Handlauf: Pflicht und Ergonomie
Für notwendige Treppen und regelmäßig genutzte Gebäudetreppen ist in der Regel mindestens ein durchgehender Handlauf erforderlich [1][6]. Bei größeren Treppenbreiten wird ein beidseitiger Handlauf empfohlen. Ein runder Querschnitt mit 40–50 mm Durchmesser gilt als ergonomisch optimal [6]. Konfigurierbare Lösungen finden Sie in unserem Handlauf-Sortiment.
💡 Experten-Tipp
„Viele Kunden merken erst im Nachhinein, dass ihre Treppe zu steil oder die Stufen zu ungleichmäßig sind – und genau das führt zu Unsicherheit beim Gehen. Mir ist wichtig, dass sich jeder Schritt sicher anfühlt – egal ob für Kinder, Erwachsene oder ältere Menschen. Die richtigen Maße machen hier den entscheidenden Unterschied.“
Sonderfälle: Wendeltreppen, Spindeltreppen & gewendelte Treppen
Für Treppen mit veränderlichem Auftritt gelten zusätzliche Anforderungen der DIN 18065 [1][3]:
- Wendelstufen: Auftrittstiefe entlang der Lauflinie – entscheidend ist nicht die innere Kante, sondern der Auftritt auf Höhe der Lauflinie (ca. ein Drittel der Laufbreite vom inneren Rand). An der inneren Begrenzung: mindestens 100 mm (allgemein), 50 mm (Wohngebäude)
- Spindeltreppen: Nur unter bestimmten Bedingungen als notwendige Treppe zulässig
- Lauflinie: Schrittmaßregel wird entlang der Lauflinie geprüft (ca. ein Drittel der Laufbreite vom inneren Rand)
Unsere Spindel- und Wendeltreppensysteme können – je nach Ausführung und Einsatzbereich – entsprechend den Anforderungen der DIN 18065 geplant werden. Der Treppenkonfigurator hilft bei der Planung Ihrer individuellen Situation.
Welche Treppenform zu welchem Grundriss passt, zeigt der Treppenarten im Vergleich – von geradläufig bis gewendelt, von Spindel bis Raumspar.
DIN 18065 in der Praxis: Typische Planungsfehler vermeiden
In der Theorie wirken die Vorgaben der DIN 18065 klar. In der Praxis entstehen jedoch genau hier die meisten Probleme [7].
Fehler 1: Rohbauhöhe statt Fertigmaß
Estrich, Trittschalldämmung, Fliesen oder Parkett können den Fertigfußboden um mehrere Zentimeter anheben. Wird das nicht einkalkuliert, entstehen ungleichmäßige Stufenhöhen – einer der häufigsten Sicherheitsmängel bei Treppen [7].
Fehler 2: Schrittmaßregel nicht angewendet
Bereits kleine Abweichungen von der Schrittmaßregel führen dazu, dass sich eine Treppe unnatürlich anfühlt. Gerade bei steilen Treppen oder engen Platzverhältnissen ist exaktes Rechnen entscheidend [7].
Fehler 3: Laufbreite zu knapp geplant
Die Mindestmaße der DIN 18065 sind Mindestmaße, keine Optimalmaße [3]. Was zunächst ausreichend wirkt, wird im Alltag beim Möbeltransport oder im Notfall schnell unpraktisch.
Fehler 4: Durchgangshöhe unterschritten
Nachträgliche Umbauten – Dachausbau, Deckenverkleidung, Treppenbelag – führen häufig dazu, dass die Mindesthöhe von 200 cm unterschritten wird [1][5]. Diese Unterschreitung ist baurechtlich relevant.
Fehler 5: Geländer zu spät eingeplant
Wer das Geländer von Anfang an als Teil der Gesamtlösung plant, vermeidet Montagekonflikte. Mehr dazu im Geländer-Ratgeber.
Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Einbau finden Sie im Ratgeber Treppeneinbau: selber machen.
Wann die DIN 18065 besonders kritisch wird
Besonders relevant sind die Normvorgaben bei Mehrfamilienhäusern, öffentlichen und gewerblichen Gebäuden, wo Treppen Teil des Rettungswegs sind [1][4]. Bei Neubauten gibt es keinen Bestandsschutz. Bei Sanierungen kommt es auf den Umfang an: Rein optische Maßnahmen bleiben meist unter Bestandsschutz; konstruktive Veränderungen aktivieren die aktuellen Vorschriften [4]. Bei maßgefertigten Treppen ist sorgfältige Planung besonders wichtig, da Abweichungen von Standardmaßen gesondert zu bewerten sind.
Was passiert bei Abweichungen von der DIN 18065?
Wer eine Treppe bauen möchte, die von den Grenzmaßen abweicht, muss sicherstellen, dass Nutzungssicherheit und Standsicherheit gewährleistet sind [1][4]. Je nach Ausführung und Bauordnungsrecht kann dafür ein rechnerischer Standsicherheitsnachweis, eine statische Bewertung oder eine Zustimmung der Baubehörde im Einzelfall erforderlich sein.
Bestandstreppen genießen häufig Bestandsschutz [4]: Wer nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften gebaut hat, muss nicht automatisch nachrüsten. Allerdings kann die Baubehörde bei konkreter Gefährdung Maßnahmen anordnen. Bei Renovierungen ist zu prüfen, ob das Maß der Änderung eine Anpassungspflicht auslöst. Für Treppen unter Denkmalschutz gelten Sonderregelungen.
Checkliste: Das müssen Sie bei der Treppenplanung prüfen
- Gebäudetyp bestimmen: Allgemeines Gebäude oder Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen? [1]
- Fertigmaß ermitteln: Bodenaufbau beider Geschosse einkalkulieren – nicht den Rohbauabstand. [7]
- Steigung und Auftritt berechnen: Schrittmaßregel anwenden (2s + a = 59–65 cm). [1]
- Laufbreite prüfen: Nutzbare Laufbreite abhängig von Gebäudetyp und Nutzung; für notwendige Treppen in Gebäuden im Allgemeinen regelmäßig mindestens 100 cm, in Wohngebäuden mindestens 80 cm. [1][3]
- Durchgangshöhe messen: Mind. 200 cm auch nach Belagsaufbau. [1]
- Podest einplanen: Bei notwendigen Treppen ist in der Regel nach 18 Steigungen ein Zwischenpodest vorzusehen [1]
- Geländer frühzeitig planen: Als Teil der Gesamtlösung – nicht als Zusatz. [1]
- Landesbauordnung prüfen: Ergänzende Vorgaben des Bundeslandes beachten. [2]
Häufig gestellte Fragen zur DIN 18065
Ist die DIN 18065 gesetzlich vorgeschrieben?
Die DIN 18065 ist eine privatrechtliche Norm des DIN e. V. – kein Gesetz. Ihre bauaufsichtliche Verbindlichkeit ergibt sich aus der Einführung über die Technischen Baubestimmungen (LTB/MVV TB) der Bundesländer [2]. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie innerhalb von Wohnungen bestehen in mehreren Bundesländern Erleichterungen.
Welche Stufenhöhe ist erlaubt?
In allgemeinen Gebäuden: 14 bis 19 cm. In Wohngebäuden bis 2 WE und innerhalb von Wohnungen: 14 bis 20 cm [1][3]. Diese Grenzwerte müssen im fertigen Zustand eingehalten werden – Toleranzen dürfen nicht angerechnet werden.
Was gilt im Einfamilienhaus?
Im Einfamilienhaus gelten die etwas großzügigeren Grenzwerte: Steigung bis 20 cm, Auftritt ab 23 cm, Laufbreite mindestens 80 cm [1][3]. Die bauaufsichtliche Verbindlichkeit ist in mehreren Bundesländern eingeschränkt – die Landesbauordnung ist maßgeblich [2].
Welche Geländerhöhe schreibt die DIN 18065 vor?
90 cm bei Absturzhöhen bis 12 Meter, 110 cm über 12 Metern [1][3] – gemessen lotrecht von der Vorderkante der Trittstufe bis zur Oberkante des Geländers.
Gilt die DIN 18065 auch für Renovierungen?
Bei reiner Oberflächenrenovierung greift in der Regel der Bestandsschutz [4]. Bei konstruktiven Veränderungen oder Treppenersatz gelten die aktuellen Anforderungen.
Kann ich meine Treppe selbst planen und bauen?
Für nicht notwendige Treppen in Eigentümerhäusern ist Eigenleistung möglich, sofern die Maße eingehalten werden. StarWood bietet Montageanleitungen und Treppenplanung per Konfigurator an. Einen umfassenden Einstieg in die Eigenleistung bietet der Artikel Treppe selber bauen. Für notwendige Treppen empfehlen wir immer einen Fachbetrieb.
Fazit: Die DIN 18065 als Fundament sicherer Treppenplanung
Die DIN 18065 ist das Ergebnis jahrzehntelanger Erfahrung im Treppenbau – kein Selbstzweck, sondern ein praxiserprobtes Regelwerk [1]. Ihre Maße sorgen dafür, dass eine Treppe für alle Altersgruppen sicher und komfortabel begehbar ist: Treppenmaße, Vorschriften und Berechnungsregeln bilden gemeinsam das Fundament jeder guten Treppenplanung in Deutschland.
Im Alltag bedeutet die Norm vor allem eins: ein sicheres Laufgefühl. Nutzen Sie unseren StarWood Ratgeber, die Treppenkonfiguratoren mit Sofortpreis oder fragen Sie unser Team persönlich – wir beraten Sie von der Maßplanung bis zur Montage.
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Jetzt Treppe konfigurierenQuellenverzeichnis
Alle Quellen wurden im April 2026 geprüft und sind zum Zeitpunkt der Erstellung abrufbar. Die Inhalte basieren auf der gültigen Fassung DIN 18065:2020-08.
[1] DIN 18065:2020-08 – Gebäudetreppen: Begriffe, Messregeln, Hauptmaße – Deutsches Institut für Normung e. V. | Offizielle Normversion; Volltext kostenpflichtig über din.de; freier Fachkommentar über baunormenlexikon.de → https://www.din.de
[2] Technische Baubestimmungen (LTB/MVV TB) – Einführung DIN 18065 je Bundesland – Bauministerkonferenz | Übersicht zur länderspezifischen Einführung der Norm → https://www.bauministerkonferenz.de
[3] Nautilus Treppen – DIN 18065 im Treppenbau – Fachübersicht mit Maßen, Grenzwerten und Erläuterungen zur Norm → https://nautilus-treppen.de/din-18065/
[4] sanier.de – Das Treppenregelwerk DIN 18065 im Überblick – Praxisorientierter Fachbeitrag inkl. Bestandsschutz und notwendige Treppen, Stand November 2025 → https://www.sanier.de/treppen/das-treppenregelwerk-din-18065-im-ueberblick
[5] weka.de – DIN 18065:2020-08 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ – Fachkommentar für Architekten und Ingenieure, Stand Januar 2021 → https://www.weka.de/architekten-ingenieure/din-18065/
[6] treppenportal-deutschland.de – Treppennormen in Deutschland: DIN 18065 Leitfaden – Planungsleitfaden mit Schrittmaßregel, Handlauf und Sonderfällen, Stand November 2025 → https://www.treppenportal-deutschland.de/treppennormen-in-deutschland-din-18065-leitfaden/
[7] goodweld.de – Treppenstufen-Höhe & DIN 18065: Der Experten-Guide für Bauherren – Praxisbeitrag mit Planungsfehlern, Fertigmaß-Thematik und Berechnungsbeispielen, Stand Januar 2026 → https://goodweld.de/treppenstufen-hoehe-din-norm/
[8] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – Sicherheitsanforderungen an Treppen und Geländer im gewerblichen und öffentlichen Bereich → https://www.baua.de

