Raumspartreppe und Kinder: Sicherheitstipps vom Hersteller

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Raumspartreppe und Kinder: Sicherheitstipps vom Hersteller

Eine Raumspartreppe mit Kindern im Haus – das ist keine Frage des Ob, sondern des Wie. Mit den richtigen Sicherheitsmaßnahmen ist eine Raumspartreppe auch in Familien mit Kindern sicher nutzbar. Wann Vorsicht geboten ist, welche Maßnahmen wirklich helfen und ab welchem Alter welche Treppenform sinnvoll ist – das klären wir in diesem Beitrag.

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Ab welchem Alter welche Treppenform?

Nicht jedes Modell ist für jeden Altersgruppe gleichermaßen geeignet. Die folgende Einordnung basiert auf Empfehlungen aus der Beratungspraxis.

Altersgruppe Vollstufen-Modelle Wechselschritt-Modelle (Samos)
Kleinkinder < 3 Jahre Mit Schutzgitter sicherbar Nicht empfohlen – zu unberechenbar
3–6 Jahre Mit Schutzgitter und Kinderhandlauf Nur mit Aufsicht; Vollstufen bevorzugen
6–12 Jahre Gut geeignet, Aufsicht anfangs Nach Eingewöhnung geeignet
>12 Jahre / Erwachsene Problemlos Problemlos nach kurzer Eingewöhnung

Empfehlungen aus der Beratungspraxis StarWood. Individuelle Einschätzung vor Kauf empfohlen.

Geländer: Das wichtigste Sicherheitselement

Nach DIN 18065 und den meisten Landesbauordnungen ist bei Raumspartreppen ab einer Absturzhöhe von 1 m ein Geländer vorgeschrieben. Für Familien mit Kindern gilt grundsätzlich: beidseitiges Geländer ist sicherer als einseitiges – auch wenn ein Geländer normativ ausreicht.

Stababstand: Maximal 12 cm zwischen den Stäben, damit Köpfe von Kindern nicht durchpassen können. Unsere Standardgeländer erfüllen diese Anforderung. Bei Sondergeländer-Konfigurationen im Konfigurator bitte explizit prüfen.

Geländerhöhe: Mindestens 90 cm per Norm; für Familien mit kleinen Kindern empfehlen wir mindestens 95 cm.

Treppenschutzgitter: Wann und welche?

Für Kinder unter 4 Jahren empfehlen wir zusätzlich ein Treppenschutzgitter am Fuß der Treppe (verhindert unbeaufsichtigten Aufstieg) und am oberen Ende (verhindert Herabfallen). Wichtig bei der Auswahl:

  • Schraubbefestigung ist sicherer als Druckbefestigung – besonders für obere Gitter
  • Das Gitter muss zur Wandkonstruktion passen (Massivwand, Leichtbau unterschiedlich)
  • Breite der Treppe prüfen: Raumspartreppen sind 56–70 cm breit – Gitter müssen passen oder kürzbar sein

Empfehlung aus der Beratungspraxis

„Wenn Familien mit Kleinkindern anfragen, rate ich meistens zum Samos-Modell mit Vollstufen statt Wechselschritt. Die Ausladung ist gleich groß, der Preis ähnlich – aber der Komfort für die Kinder ist deutlich höher. Und wenn die Kinder in ein paar Jahren größer sind, kann man immer noch überlegen, ob man auf eine schmalere Treppe wechselt."

– Madeleine Ensner, Geschäftsführerin StarWood

Kinderhandlauf: Oft vergessen, sehr sinnvoll

Standardgeländer sind für Erwachsene ausgelegt – Griffhöhe 80–115 cm per DIN. Für Kinder unter 8 Jahren ist das zu hoch zum zuverlässigen Festhalten. Ein zusätzlicher Kinderhandlauf auf ca. 60 cm Höhe an der Wandseite ist eine einfache Nachrüstlösung und bietet sicheren Halt.

Wichtig: Der Handlauf muss griffig und durchgehend sein – keine Unterbrechungen, keine scharfen Ecken. Bei unseren Modellen ist ein Wandhandlauf als Zusatzoption beim Kauf anfragbar.

Häufige Fragen

Ist eine Raumspartreppe mit Kindern erlaubt?

Ja – als Nebentreppe (Zugang zu Dachboden, Galerie, Hobbyraum) ist eine Raumspartreppe auch in Haushalten mit Kindern zulässig. Wichtig ist die korrekte Sicherung mit Geländer und ggf. Schutzgitter.

Sind offene Stufen (ohne Setzstufen) für Kinder gefährlich?

Alle StarWood-Raumspartreppen werden ohne Setzstufen geliefert (offene Bauweise). Kinder können theoretisch Fuß oder Kopf in Zwischenräume einführen – bei Stufenabständen über 15 cm sollte man das im Blick behalten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie beidseitigen Schutz benötigen.

Ab welchem Alter können Kinder Wechselschrittstufen nutzen?

Kinder ab Grundschulalter (ca. 6–7 Jahre) kommen mit Wechselschrittstufen in der Regel gut zurecht – oft sogar schneller als Erwachsene. Für jüngere Kinder empfehlen wir Vollstufen.

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Quellenverzeichnis

Alle Quellen wurden im April 2026 geprüft.

[1] DIN 18065:2020-08 – Gebäudetreppen: Geländerhöhe und Stababstand → beuth.de

[2] Treppenmeister – Kindersicherheit bei Treppen → treppenmeister.com


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